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 Kodex der Bruderschaft

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Maki
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BeitragThema: Kodex der Bruderschaft   Kodex der Bruderschaft EmptySo 08 Mai 2011, 16:37

Auszüge aus dem Gesetzesbuch:

Benimmregeln:

Vorgesetzte werden unaufgefordert militärisch gegrüßt.

Das Beleidigen von Vorgesetzten wird streng bestraft.

Ebenso sind jegliche sexistische, rassenfeindliche oder anders gearteten Äußerungen gegenüber Zivilisten
und anderen Kameraden zu unterlassen, durch die sich Vereinzelte oder Gruppen angegriffen fühlen, solange dies nicht dem Unterricht durch Ausbilder dient.

Der Soldat hat stets pünktlich zu erscheinen.

Jeder Soldat ist zu einem Mindestmaß an Reinlichkeit angehalten.

Beim Essen hat sich der Soldat an die Etikette zu halten.

Müll wird in die dafür aufgestellten Müllkörbe geworfen.



Ausrüstung:

Der Operations Officer stellt vor Beginn einer Mission eine Liste mit genehmigter Ausrüstung zusammen. Er berücksichtigt hierbei die Art der bevorstehenden Aufgabe, die Zusammensetzung des Squads und das Lagerangebot. Dem Soldaten ist gestattet, eine eigene Empfehlung auszusprechen, welche von dem jeweiligen Squadleader vorgeschlagen wird. Sämtliche Ausrüstung der BoS ist nur geliehen und wird erst nach Einreichung der Genehmigung sowie einer Unterschrift ausgehändigt.

Jeder Soldat ist verpflichtet, auf die vom Quartiermeister ausgehändigte Ausrüstung achtzugeben und sie nach einem Einsatz umgehend zurückzubringen. Bei Beschädigung oder Verlust muss dies neben der Unterschrift vermerkt werden. Der Soldat wird anschließend angehört und bei Eigenverschuldung entsprechend bestraft.

Private Ausrüstung:

Dem Soldaten ist gestattet, erbeutete Ausrüstung beim Quartiermeister gegen persönliche Gegenstände oder Bunkerscript einzutauschen. Private Ausrüstung darf mit Erlaubnis des Operations Officers in und außerhalb von Missionen mitgeführt werden. Erbeutete Ausrüstung darf im Regelfall ebenso benutzt werden. Sie dürfen jedoch erst im Bunker gelagert werden, sobald sie gewartet wurden.


Diebstahl:

Die Bruderschaft duldet in keinster Weise den Diebstahl von eigenem Besitz und geht hart gegen Diebe vor. Schmuggel oder Unterschlagung von Material wird je nach Schwere der Tat mit Arrest, Arbeitslager oder dem Tod bestraft.


Unterkünfte:

Jeder Soldat bekommt eine Unterkunft entsprechend seinem Dienstgrad. Sechs-Mann-Stuben, 2-3 Mann-Stuben oder Einzelnstuben.

In den Unterkunftsstuben herrscht das ungeschriebene Gesetzt des Stubenältesten. Derjenige mit der meisten Erfahrung oder der längsten Dienstzeit übernimmt diesen Posten für gewöhnlich. Der Stubenälteste hat ein Auge auf seine Kameraden und achtet auf Ordnung und Anstand seiner Stubenkameraden. Die Stuben werden regelmäßig inspiziert und Verfehlungen führen zu disziplinarischen Maßnahmen.

Duschen, Toilettenräume und Unterkünfte sind geschlechtlich aufgeteilt. Zusätzlich gibt es einige abgetrennte Räume für Ghule. Supermutanten werden aufgrund ihrer Größe außerhalb des Bunkers in Zelten untergebracht, dürfen ihn jedoch jederzeit mit Ausnahme der dortigen sanitären Bereiche betreten.


Religion:

Bei der Ausübung von Religionen dürfen andere Kameraden nicht belästigt werden. Im Zweifelsfall muss der Bunker hierfür verlassen werden.

Der Verzehr von eigenen Körperteilen oder Leichenteilen, Selbstverletzung – und Verstümmelung sowie die Schlachtung von Tieren aus religiösen oder anderen Zwecken sind zu unterlassen.

Der Konsum von Drogen, Alkohol, Klebstoff und anderen suchterregenden Substanzen ist zu unterlassen, insbesondere bei Dienstantritt. Zuwiderhandlungen werden bestraft.


Drogen: Während eines Einsatzes ist die Einnahme von Mentats, Buffout, After Burner, Psycho, Rad-Away, Voodoo, Heilpuder sowie das Rauchen im Einverständnis mit den anderen Kameraden zulässig. Alkohol sowie alle anderen Drogen sind einzig in der Freizeit erlaubt. Bei Alkohol können aus besonderen Anlässen Ausnahmen gemacht werden, welche vom General genehmigt werden müssen.

Leidet ein Soldat an Drogensucht, hat er sich umgehend zur Therapierung in der Krankenstation zu melden.


Besuch: Das Mitbringen von Verwandten, Partnern, Freunden, Prostituierten und Haustieren im Bunker ist ohne Erlaubnis des Generals verboten. Die Beantragung einer Genehmigung kann jederzeit von einem Gelehrten weitergeleitet werden.

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